Zwar zeugte er mit H.________ (ebenfalls aus Eritrea) eine Tochter in der Schweiz (I.________). Kontakt zur Kindesmutter hat er jedoch keinen und das Kind lebt in einem Heim in J.________ [Ort]. Der Grund für die Fremdplatzierung, deren (nicht gedeckte) Kosten sich auf CHF 10'000.00 pro Monat [sic] belaufen, sind einerseits psychische Probleme der Kindesmutter sowie der Umstand, dass der Beschuldigte das Kind zunächst nicht als seines anerkannte, danach einen DNA-Test machte, der seine Vaterschaft bestätigte, und nun das Kind erst besser kennenlernen will.