Dies war zudem nicht das erste Mal, dass der Beschuldigte sich unter Alkoholeinfluss auf eine Prügelei mit Gegenständen einliess. Auch am 10. September 2015 ereignete sich ein entsprechender Vorfall unter Beteiligung des Beschuldigten, wonach ein Hausverbot gegen ihn verhängt und er in Polizeigewahrsam genommen wurde (pag. 477 ff.). Zudem wurde am 3. Mai 2017 Strafanzeige gegen ihn eingereicht, weil er an eine Hausfassade urinierte (pag. 505 f.).