Die von der eritreischen Regierung zur Rechtfertigung der unbeschränkten Nationaldienstdauer angerufene no-war-no- peace-Situation mit Äthiopien könnte jedoch angesichts der Friedensbemühungen in jüngster Zeit in Zukunft gänzlich obsolet werden. Gemäss dem Bundesverwaltungsgericht ist von einer Beilegung dieses Konflikts auszugehen (Urteil des Bundesverwaltungsgerichts E-5022/2017 vom 10. Juli 2018 E. 6.1.5.1 und E. 5.1.2).