Ein grosser Teil der Bevölkerung profitiert ferner von den umfangreichen Zahlungen aus der eritreischen Diaspora im Ausland (Entscheid des Bundesverwaltungsgericht E-5691/2018 vom 5. November 2018 E. 5.2.1). Gemäss den verfügbaren Quellen bestehen des Weiteren – auch im Kontext des starken Exodus aus Eritrea – Anzeichen einer gewissen Reformbereitschaft Eritreas und eines Willens zur Kooperation mit Entwicklungsakteuren und der Diplomatie. So unterzeichneten die Regierung und die UNO im Jahre 2013 ein Rahmenabkommen zur Kooperation in den Bereichen nationaler Kapazitätsaufbau, Nahrungsmittelsicherheit, nachhaltige Lebensbedingungen, Umwelt und Geschlechtergleichstellung.