2017 vom 14. März 2018 E. 5.3). Diese Entwicklung in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zeigt, dass der Zustand in Eritrea nicht statisch, sondern in einem gewissen Fluss ist. Neue Erkenntnisse aus Berichten von Fact-Finding-Missionen in Eritrea erlaubten, die dortige Lage besser beurteilen zu können, das Regime zeigte, dass es zu einem gewissen Umdenken fähig ist, und es fand eine tatsächliche Verbesserung der menschenrechtlichen Situation für die lokale Bevölkerung statt. Im heutigen Zeitpunkt herrscht in Eritrea weder Krieg, Bürgerkrieg noch eine Situation allgemeiner Gewalt.