916 Z. 31 f.). Bei der in Frage stehenden Auseinandersetzung handelte es sich zudem um ein dynamisches Geschehen, bei welchem der Beschuldigte beim mehrfachen, heftigen Schlagen mit der Flasche gegen den Kopf unmöglich zielen konnte, wo und wie genau er C.________ treffen wird. Er war zudem emotional geladen («Er hat mich erneut beschimpft, ich konnte mich nicht kontrollieren», pag. 296 Z. 77 f.; «Nach dem ersten Schlag [Anm.: von C.________] war ich sehr wütend», pag. 682 Z. 25) und angetrunken (Blutalkoholkonzentration von mindestens 1.43 Gewichtspromillen, pag. 214). Es war ihm unter diesen Umständen nicht möglich, das vom Schlag mit der Flasche gegen den Kopf von C._____