_ keine schwere Verletzung des Körpers davon, weshalb der objektive Tatbestand von Art. 122 Abs. 2 StGB nicht erfüllt ist. Der Beschuldigte nahm jedoch beim Schlagen mit der Flasche gegen den Kopf bewusst in Kauf, C.________ eine schwere Verletzung, namentlich eine bleibende Beeinträchtigung der Sehkraft oder eine Entstellung des Gesichts durch die Verletzung des Gesichtsnervs, zuzufügen. Das Risiko, dass solche Verletzungen entstehen, wenn mit einer Glasflasche mehrfach und heftig gegen den Kopf eines Menschen geschlagen wird, ist hoch.