14 flaschen gegen den Kopf. Ihm war dabei bewusst, dass dies zu schweren Verletzungen führen kann. Da damit der Sachverhalt des Hauptanklagepunktes (versuchte schwere Körperverletzung) erwiesen ist, kann offenbleiben, ob die bei C.________ festgestellte Hautdurchtrennung auf Höhe der linken Augenbraue durch einen Flaschenschlag oder – wie von der Verteidigung behauptet – eine Kopfnuss des Beschuldigten verursacht wurde.