Zudem gaben alle Zeugen an, dass sich die Gefährlichkeit der Auseinandersetzung in erster Linie aus den Flaschenschlägen ergab. Aus dem Rahmen springen und kurios wirken die jeweils am Ende ihrer staatsanwaltschaftlichen Einvernahmen geäusserten Aussagen von F.________ und D.________, die auf Frage nach der Intensität der Schläge die Alkoholisierung der Beteiligten erwähnten und angaben: «nur leicht» (pag. 248 Z. 205; pag. 271 Z. 237).