238 Z. 54 ff.). Dass insbesondere auch die Flaschenschläge heftig waren, zeigt der Umstand, dass F.________ sich unter deren Eindruck sowie aus Angst, es könnte jemand sterben, schliesslich gezwungen sah, die Polizei zu rufen, und die Herumstehenden sich nicht mehr getrauten, zu intervenieren, nachdem sie dies zuvor noch getan hatten, als die Beteiligten lediglich mit Fäusten aufeinander losgegangen waren. Zudem gaben alle Zeugen an, dass sich die Gefährlichkeit der Auseinandersetzung in erster Linie aus den Flaschenschlägen ergab.