Es könnten schwere Sachen passieren. Wenn man betrunken sei, könne man sich nämlich nicht kontrollieren (pag. 325 Z. 153 ff.). Der Beschuldigte bestritt wie gesagt seinen eigenen Flascheneinsatz. Er gab jedoch an, die Flasche, mit welcher C.________ ihn geschlagen habe, sei beim Schlag kaputtgegangen. Danach habe er ihn mit der kaputten Flasche erneut geschlagen. Es sei daher viel Blut geflossen (pag. 299 Z. 261 ff.). Es hätten viele Sachen passieren können. Es hätte auch tödlich enden können (pag. 308 Z. 151 f.). Als C.________ ihn beschimpft habe, habe er sich nicht mehr kontrollieren können (pag. 296 Z. 77 f.). Er habe ihn mehrmals geschlagen.