12 seien. Sie seien ja besoffen gewesen und wenn der eine den anderen schubse, könne das so gehen (pag. 259 Z. 259 ff.). Er habe auch keine verletzten Personen gesehen (pag. 258 Z. 112). Er habe nur gesehen, dass die beiden sich gegenseitig mit Flaschen geschlagen hätten, zu Boden gegangen seien und anschliessend die Ambulanz gekommen sei (pag. 258 Z. 131 ff., Z. 148 ff.). Er habe es aber als gefährlich empfunden, was zwischen den beiden abgelaufen sei. Beide seien besoffen gewesen. Sie seien unsicher auf den Beinen gewesen und man habe gesehen, dass sie nicht gerade hätten laufen können.