___ – obwohl mit dem Beschuldigten befreundet und trotz Gefahr von belastenden Aussagen aufgrund der Einvernahmereihenfolge –, dass der Beschuldigte mit einer Glasflasche gegen seine Stirn geschlagen hat. Die Aussagen des Beschuldigten vermögen an diesem Gesamtbild keine Zweifel zu erwecken. Er hatte Mühe, für die erdrückende Beweislage eine Erklärung zu finden. Die Kammer hat keine Zweifel, dass der Beschuldigte wie im Anklagesachverhalt umschrieben mehrfach mit einer Glasflasche gegen den Kopf von C.________ einschlug.