Auf erneutes Nachhaken der Staatsanwaltschaft, dass an der besagten Flasche die DNA des Beschuldigten am Flaschenhals gefunden worden sei und zudem auch das Blut von C.________ habe sichergestellt werden können, antwortete der Beschuldigte mit: «Ich weiss es nicht, ich kann es mir nicht erklären. Aber ich hatte ja auch nicht so viel getrunken.» Als die Staatsanwaltschaft dem Beschuldigten schliesslich auch vorhielt, dass die am Flaschenhals gesicherte DNA zu den Zeugenaussagen passe, wonach beide Beteiligten Flaschen am Flaschenhals gehalten und aufeinander eingeschlagen hätten, gab er an, er erinnere sich nicht, eine Flasche in der Hand gehalten zu haben (pag. 308 Z. 133 ff.).