Er hatte jedoch Mühe, auf kritische Fragen der Staatsanwaltschaft und der Vorinstanz diesen Standpunkt mit guten Argumenten zu verteidigen. So gab er beispielsweise auf Frage der Staatsanwaltschaft, wie er sich erkläre, dass auf einer der Bierflaschen, die am Tatort gefunden worden seien, seine DNA gefunden worden sei, wenig überzeugend an, er wisse es nicht. Sie seien ja beide am Boden gewesen und dort habe es kaputte Flaschen gehabt. Auf erneutes Nachhaken der Staatsanwaltschaft, dass an der besagten Flasche die DNA des Beschuldigten am Flaschenhals gefunden worden sei und zudem auch das Blut von C._____