Wir haben gegenseitig gekämpft. Diese Verletzung, die ich oben meinem Auge hatte, kann nur von einer Flasche sein» (pag. 324 Z. 107 ff.). Anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung gab C.________ an, es sei richtig, dass er mehrmals mit einer Flasche gegen den Kopf des Beschuldigten geschlagen habe. Er habe auch Flaschen geworfen (pag. 672 Z. 10 ff.). Auch der Beschuldigte habe mit Flaschen gegen ihn geworfen (pag. 674 Z. 25 ff.). Anlässlich der oberinstanzlichen Berufungsverhandlung gab er zunächst an, er erinnere sich nicht, dass er mit einer Bierflasche zugeschlagen habe. Er denke aber