9 und schilderte auch, wie der Streit nach und nach eskalierte. Bei seiner Präzisierung bezüglich des Schlagens gegen den Kopf handelt es sich nicht um einen Widerspruch zu seinen vorherigen Aussagen. Er wurde nämlich bis dahin überhaupt nie gefragt, ob gegen den Kopf geschlagen worden sei. Er wurde lediglich gefragt, ob er gesehen habe, wie einer der beiden den anderen verletzt habe, was er sowohl in der ersten wie in der zweiten Einvernahme übereinstimmend verneinte (pag. 280 Z. 124 ff.; pag. 288 Z. 223 ff.).