284 Z. 68 ff.). Gegenüber seiner ersten Einvernahme präzisierte er, die beiden Kontrahenten hätten mit den Bierflaschen gegen den Kopf des jeweils anderen geschlagen (pag. 284 Z. 73 ff.; pag. 286 Z. 128). Er könne nicht richtig beschreiben, wo genau sie sich am Kopf getroffen hätten, da er etwas weit weg gewesen sei. Aber jeder habe den anderen gegen den Kopf geschlagen und sich mit dem Kopf bewegt (pag. 286 Z. 130 ff.). Er bestätigte erneut, dass sich die beiden mehrmals, vielleicht sieben oder acht Mal, geschlagen hätten (pag. 285 Z. 87). Die Flaschen hätten sie aus dem Abfall genommen. Sie hätten mehrere Flaschen genommen (pag. 287 Z. 161 f.).