Seine Aussagen enthalten aussergewöhnliche Details («Schlagen wie beim Gericht mit dem Hammer») und er unterscheidet klar zwischen dem, was er gesehen hat, und dem, was er nicht gesehen hat. Auf kritische Fragen der einvernehmenden Person vermochte er überzeugend zu antworten, ohne dabei von seiner Version abzuweichen. So beispielsweise in folgendem Austausch (pag. 258 Z. 140 ff.): «Sind Sie sicher, dass es sich bei den erwähnten Gegenständen, die die beiden Streitenden verwendeten, um Flaschen und nicht um Aludosen gehandelt hat? Ich bin ja nicht blind. Es waren Flaschen. Wie könnte man mit Aludosen das Gesicht so verletzen?