Dann sei die Polizei und die Ambulanz gekommen. Er sei etwa 15 Meter entfernt gewesen (pag. 267 Z. 88, Z. 92 f.). Wieder umschrieb er die Flaschenschläge mit der Formulierung «wie wenn [man] beim Gericht mit dem Hammer schlagen würde» (pag. 267 Z. 100 f.). Er gab an, nicht mitgezählt zu haben, wie oft sich die Beteiligten mit den Flaschen geschlagen hätten [Anm.: d.h. offenbar mehrmals] (pag. 267 Z. 109 f.). Auf Frage, wohin sich die Beteiligten geschlagen hätten, vermutete er, dass die Schläge wohl gegen den Kopf gegangen seien, er habe es nur so gesehen (vgl. pag. 267 Z. 112 ff.).