_ somit die Entstehung der Verletzung über dem Auge von C.________ nicht gesehen hatte, hielt er doch mehrfach und dezidiert fest, dass beide, auch der Beschuldigte, mit einer Glasflasche gegen den jeweils anderen geschlagen hatten. Seine Aussagen sind dabei konstant, präzise und wenn er etwas nicht gesehen hatte oder nicht mehr wusste, gab er dies jeweils klar an (vgl. pag. 239 Z. 94; pag. 246 Z. 140). Hinzu kommt, dass es keinen Grund gibt, wieso F.________ den Beschuldigten falsch belasten und das Risiko eines Strafverfahrens gegen sich wegen falscher Zeugenaussage eingehen sollte. Sowohl den Beschuldigten als auch C.___