F.________, der während des Vorfalls die Polizei gerufen hatte (pag. 238 Z. 24), gab in seiner ersten Einvernahme vom 25. August 2017 an, er könne nichts zur Verletzung sagen, die C.________ über dem Auge gehabt habe. Das sei vermutlich passiert, bevor er [dazu-]gekommen sei (pag. 239 Z. 93 f.). Er sagte jedoch explizit aus, es seien «Bierflaschen» [Plural] im Spiel gewesen (pag. 239 Z. 71) und gab auf Frage, zu welchem Zweck diese Flaschen benötigt worden seien, an, «sie [Plural, gemeint: C.________ und der Beschuldigte] haben so geschlagen» (pag. 239 Z. 75).