Aufgrund der Lage der Verletzung über dem Knochen wäre eine Entstehung als Folge eines Schlages «ebenso möglich». Die übrigen Verletzungen seien Zeichen stumpfer Gewalteinwirkung. Dem Bericht des KTD (pag. 217 ff.) lässt sich entnehmen, dass der Beschuldigte mit den Scherben und dem Mundstück einer Bierflasche in Kontakt gekommen ist und dabei biologisches Material hinterlassen hat. Ob die Flasche als Tatwaffe eingesetzt worden war, konnte nicht beantwortet werden. F.________, der während des Vorfalls die Polizei gerufen hatte (pag.