10. Beweiswürdigung 10.1 Vorbemerkungen Für die Beweiswürdigung kann vorab auf die zwar eher knappen, aber dennoch zutreffenden Ausführungen der Vorinstanz verwiesen werden (pag. 778 – 780). Nachfolgend soll darauf eingegangen werden, (1) ob der Beschuldigte mehrfach mit einer Glasflasche gegen den Kopf von C.________ einschlug (E. 10.2 hiernach) und, falls ja, (2) wie heftig diese Schläge waren (E. 10.3 hiernach).