Der Beschuldigte demgegenüber bestreitet, im Rahmen der Schlägerei überhaupt eine Bierflasche in den Händen gehabt zu haben. Er gibt lediglich zu, mit den Fäusten und dem Kopf auf C.________ eingewirkt zu haben. 9. Beweismittel Der Anzeigerapport, die Arztberichte, die rechtsmedizinischen Gutachten und der Bericht des KTD sind von der Vorinstanz korrekt zusammengefasst worden. Darauf kann verwiesen werden. Desgleichen auf die von der Vorinstanz erwähnten Aussagen der Parteien und der Zeugen (siehe zum Ganzen pag. 773 – 777).