das Gesicht, dass dieser eine tiefe Rissquetsch- bzw. Schnittwunde oberhalb des linken Auges erlitt. [Der Beschuldigte] nahm dabei in Kauf, ihm bleibende schwere gesundheitliche Schädigungen zuzufügen, namentlich eine bleibende Beeinträchtigung der Sehkraft und/oder eine Entstellung des Gesichts durch die Verletzung des Gesichtsnervs.