_ wurden in der Folge verzeigt (zum Ganzen pag. 171 ff.). C.________ gab nach anfänglichem Abstreiten zu, mit einer Bierflasche gegen den Kopf des Beschuldigten geschlagen zu haben, und wurde hierfür rechtskräftig verurteilt (vgl. pag. 944 ff.). Gegenstand des oberinstanzlichen Berufungsverfahrens ist damit einzig noch das Verfahren gegen den Beschuldigten. Gemäss Anklageschrift vom 4. Dezember 2018 (pag. 622 ff.) wird ihm folgender Sachverhalt vorgeworfen: Anlässlich einer tätlichen Auseinandersetzung mit C.___