II. Sachverhalt und Beweiswürdigung 7. Anklagesachverhalt Am 25. August 2017 um 00:25 Uhr ging bei der Kantonspolizei Bern die Meldung ein, auf dem K.________ [Platz] in Bern sei eine Streiterei zwischen zehn Personen im Gange. Bei Eintreffen der Polizei drei Minuten später konnten der Beschuldigte und C.________ mit nacktem Oberkörper und bereits blutverschmiert beim Faustkampf gesichtet werden. In der Nähe der beiden wurden Glasscherben vorgefunden, wovon mindestens ein Teil einer Bierflasche mit frischem Blut behaftet war. Die beiden Streitenden konnten voneinander getrennt werden.