Es wird angegeben, der Beschuldigte habe in Kauf genommen, C.________ bleibende schwere gesundheitliche Schädigungen zuzufügen, namentlich eine bleibende Beeinträchtigung der Sehkraft und/oder eine Entstellung des Gesichts durch die Verletzung des Gesichtsnervs. Des Weiteren wird auch umschrieben, inwiefern der Beschuldigte in objektiver Hinsicht die Schwelle zum Versuch überschritten haben soll, nämlich indem er gegen C.________ mit Fäusten und einer Bierflasche eingeschlagen habe, insbesondere mit einer Bierflasche gegen den Kopf. Anlässlich dieser Auseinandersetzung habe der Beschuldigte C.___