6. Anklagegrundsatz Die Verteidigung macht eine Verletzung des Anklagegrundsatzes geltend. Sie stellt sich auf den Standpunkt, entgegen der Überschrift in der Anklageschrift («Versuchte schwere Körperverletzung […]») werde dem Beschuldigten im Anklagesachverhalt ein vollendetes Delikt vorgeworfen. Es werde nämlich angegeben, dass der Schlag mit einer Bierflasche eine Verletzung oberhalb des linken Auges von C.________ verursacht habe. Des Weiteren hätte der Schlag mit der Flasche in der Anklageschrift weiter konkretisiert werden müssen (pag. 920 f.). Nach dem aus Art. 29 Abs. 2 und Art.