Anlässlich der Berufungsverhandlung reichte Rechtsanwalt B.________ zudem einen Scan des Entscheids des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland CIV 18 2729 vom 20. Februar 2020 zu den Akten (pag. 928 ff.). Schliesslich wurden namentlich der Beschuldigte (pag. 915 ff.) und C.________ (pag. 908 ff.) anlässlich der oberinstanzlichen Berufungsverhandlung erneut einvernommen.