verurteilt: 1. Zu einer Freiheitsstrafe von 24 Monaten. Die Polizeihaft von 1 Tag wird vollumfänglich auf die Freiheitsstrafe angerechnet. Der Vollzug der Freiheitsstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf 2 Jahre festgesetzt 2. Es wird eine Landesverweisung von 7 Jahren ausgesprochen. 3. Zu den auf seinen Teil entfallenden Verfahrenskosten, sich zusammensetzend aus Gebühren von Fr. 4'000.00 und Auslagen von Fr. 1'920.65, insgesamt bestimmt auf Fr. 5'920.65. [Kostentabelle] II.