Ebenfalls im Jahr 2017 ereignete sich sodann der Vorfall vom 30. August, wobei der Gesuchsteller erstmals handgreiflich wurde und seine sexuelle Neigung in strafbarer Weise gegenüber einem 12-jährigen Mädchen auszuleben versuchte. Es sind damit klare Aggravierungstendenzen, eine zunehmende Eskalation respektive Gewaltintensität und eine raschere Kadenz der Taten erkennbar. Das vom Gesuchsteller ausgehende Gefährdungsrisiko ist daher laut forensisch-psychiatri- schem Gutachten vom 25. Januar 2018 nicht zu unterschätzen: […] Die (sado-)masochistische Sexualpräferenz hat sich schon seit mehreren Jahren in zunehmendem Ausmass gezeigt und bestand möglicherweise schon früher.