___ am 25. Januar 2018 eine sadomasochistische Störung der Sexualpräferenz diagnostiziert (SK 2019 154 pag. 647 f.). Diese manifestierte sich gemäss Gutachter im Jahr 2006 das erste Mal in einer strafbaren Handlung ([Gewalt-] Pornographie). Jahre später verstiess der Gesuchsteller aufgrund seiner sexuellen Neigung erneut gegen den Straftatbestand der (Gewalt-)Pornographie, was im Jahre 2017 festgestellt wurde. Ebenfalls im Jahr 2017 ereignete sich sodann der Vorfall vom 30. August, wobei der Gesuchsteller erstmals handgreiflich wurde und seine sexuelle Neigung in strafbarer Weise gegenüber einem 12-jährigen Mädchen auszuleben versuchte.