Des Weiteren wird durch den Straftatbestand der Pornographie das Rechtsgut der sexuellen Integrität geschützt, genauso wie beim drohenden Delikt der sexuellen Nötigung. Dabei handelt es sich um ein hochwertiges Rechtsgut, weshalb ein Eingriff in dieses ebenfalls auf ein schweres Vergehen hindeutet. Schliesslich spricht vorliegend auch der Kontext für die Qualifikation der (Gewalt-) Pornographie als schweres Vergehen: Beim Gesuchsteller wurde durch Dr. med. E.________ am 25. Januar 2018 eine sadomasochistische Störung der Sexualpräferenz diagnostiziert (SK 2019 154 pag.