_ (nachfolgend: Gesuchsteller) der versuchten sexuellen Nötigung, der versuchten sexuellen Handlung mit Kindern, des mehrfach begangenen Diebstahls, der mehrfach begangenen Pornographie sowie des Vergehens gegen das Waffengesetz schuldig und verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von 2 ½ Jahren unter Anrechnung der ausgestandenen Untersuchungs- und Sicherheitshaft im Umfang von 479 Tagen sowie unter Anordnung einer stationären therapeutischen Massnahme (Ziff. 1 des erstinstanzlichen Sanktionenpunkts), zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je CHF 30.00 (Ziff.