Gegenstand Haftentlassungsgesuch vom 27. Juni 2019 Die Verfahrensleitung verfügt: 1. Das Gesuch um Entlassung aus der Sicherheitshaft wird abgewiesen. 2. Die Verfahrenskosten für das Haftverfahren von CHF 400.00 werden zur Hauptsache geschlagen. 3. Zu eröffnen (vorab per Fax): - dem Beschuldigten/Gesuchsteller, v.d. Rechtsanwalt B.________ - der Generalstaatsanwaltschaft Mitzuteilen (vorab per Fax): - dem Regionalgefängnis Thun - dem Amt für Justizvollzug, Bewährungs- und Vollzugsdienste Begründung: