3. Soweit der Beschwerdeführer obsiegt, wird das Gesuch um Erteilung des Rechts zur unentgeltlichen Rechtspflege unter Beiordnung von Advokat B.________ als amtlicher Anwalt als gegenstandslos abgeschrieben. Soweit der Beschwerdeführer unterliegt, wird das Gesuch um Erteilung des Rechts zu unentgeltlichen Rechtspflege unter Beiordnung von Advokat B.________ als amtlicher Anwalt gutgeheissen. Für die Behandlung dieser Gesuche werden keine Verfahrenskosten erhoben.