V. Kosten und Entschädigung 47. Verfahrenskosten, unentgeltliche Rechtspflege Die Verfahrenskosten werden bestimmt auf eine Gebühr von CHF 2‘000.00. Der Beschwerdeführer hat zu einem grösseren Teil (Beschwerde 1) obsiegt und ist zu einem kleineren Teil (Beschwerde 2) unterlegen. Das Verhältnis Obsiegen – Unter-