44. Zentral für die Beurteilung der Beschwerde 2 ist einzig noch die Frage, ob die POM im Rahmen ihres Entscheides vom 22. Mai 2019 überhaupt materiell über die Fra- 19 ge der Verlegung des Beschwerdeführers befinden durfte – über die Frage der Verlegung selbst wurde vorliegend bereits aufgrund der Beschwerde 1 befunden.