Begleitete Ausgänge würden beim Beschwerdeführer im Optimalfall erst ein Jahr nach Übertritt auf die FPA geprüft, weitere Vollzugslockerungen dementsprechend noch später. Im Übrigen ist nochmals festzuhalten, dass die dem Beschwerdeführer zwischen September 2014 und Januar 2016 gewährten unbegleiteten Ausgänge sowie monatlichen Tagesurlaube weitgehend klaglos verliefen. Auch im Gutachten wird zudem ausdrücklich festgehalten, dass das Risiko eines Lockerungsmissbrauchs als gering eingeschätzt werde. Zudem werden begleitete Urlaube bereits kurzfristig als vertretbar erachtet.