16 zeichnen waren. Es wurde festgestellt, dass die therapeutischen Möglichkeiten der JVA Solothurn ausgereizt seien. In der Folge wurde der Beschwerdeführer am 24. September 2018 in die JVA Pöschwies versetzt. Auch in der JVA Pöschwies scheint dieser in absehbarer Zeit nicht in den Genuss der ihm bereits vor mehr als Jahresfrist zugesprochenen Vollzugslockerungen zu kommen.