In der Folge wurde der Beschwerdeführer zunächst in das Regionalgefängnis Burgdorf und im März 2016 in die JVA Solothurn eingewiesen. Während seines Aufenthalts wurde dem Beschwerdeführer am 6. Mai 2016 einzig ein begleiteter Sachurlaub zwecks Teilnahme an der Beerdigung seiner Mutter gewährt. Bis Februar 2018 nahm der Beschwerdeführer an 58 Einzeltherapie-Sitzungen teil, wobei sich die therapeutische Arbeit jedoch sehr schwierig gestaltete und keine weiteren Erfolge mehr zu ver-