geländes von zunächst zwei Stunden wöchentlich bzw. später zweimal max. 5 Stunden wöchentlich und schliesslich ab März 2015 monatliche Tagesurlaube von maximal 8 Stunden gewährt wurden. Diese Ausgänge verliefen im Grossen und Ganzen problemlos. Ein zeitnaher Übertritt in ein geeignetes Wohnheim wurde von den UPK Basel als legalsprognostisch vertretbar und therapeutisch sinnvoll erachtet. Um die Frage einer allfälligen Verlegung in eine offene Massnahmeinstitution zu klären, wurde der Fall der KoFaKo vorgelegt. Die KoFaKo kam zum Ergebnis, dass eine Versetzung in den offenen Massnahmenvollzug nicht vertretbar sei.