Die Vorabklärungen seien mittlerweile abgeschlossen. Ein Übertritt auf die FPA, wo die zentrale Behandlung stattfinden werde, sei noch nicht erfolgt. Eine konkrete Beurteilung der Erfolgsaussichten in der neuen Institution sei damit noch nicht möglich. Dem Beschwerdeführer sei eine 15 Chance im Rahmen der stationären Massnahme zu geben, die erforderlichen Therapiefortschritte zur Verbesserung der Legalprognose zu erzielen. Es liege dabei in erster Linie an ihm, diese Chance auch zu packen und sich aktiv und zielführend in die Therapie einzubringen (Akten SK 19 109 pag. 144).