Mit Entscheid des Regionalgerichts Emmental-Oberaargau vom 19. August 2019 wurde im Verlaufe dieses Verfahrens die stationäre therapeutische Massnahme des Beschwerdeführers um weitere zwei Jahre verlängert. Das Gericht erwog, der Beschwerdeführer befinde sich seit mittlerweile knapp einem Jahr in der JVA Pöschwies. Er habe sich zuerst in der Eintrittsgruppe, dann in der Übergangsgruppe und Integrationgruppe befunden. Aktuell sei er infolge einer Rückversetzung wieder in der Übergangsgruppe einquartiert. Die Vorabklärungen seien mittlerweile abgeschlossen.