38. Die Kammer stellt fest, dass die mit Beschluss vom 1. November 2018 verfügten Vollzugslockerungen bis anhin nicht umgesetzt wurden. Dies wurde in der therapeutischen Stellungnahme vom 11. November 2019 explizit bestätigt. Der Beschwerdeführer befindet sich seit dem 24. September 2018 in der JVA Pöschwies und ist bis heute nicht in den Genuss von begleiteten Ausgängen gekommen. Im Gegenteil befindet er sich nach wie vor bloss in der Vorbereitungsphase für die FPA und somit für diejenige Abteilung, auf welcher nach dem Vollzugskonzept der JVA Pöschwies die Durchführung von begleiteten Ausgängen überhaupt erst möglich ist.