Es sei sehr befremdlich, wie starr und stereotyp das Konzept der JVA Pöschwies ausgelegt sei. Das Regionalgericht Emmental-Oberaargau habe mit Entscheid vom 19. August 2019 die stationäre therapeutische Massnahme zwar um zwei Jahre verlängert, es sei jedoch höchst zweifelhaft, ob bis zu diesem Zeitpunkt überhaupt ein ambulantes Nachsorgesetting, welches in der Zwischenzeit mit den gerichtlich verfügten