37. Advokat B.________ bringt namens des Beschwerdeführers zur therapeutischen Stellungnahme vom 11. November 2019 vor, offenbar seien die vom Obergericht Bern mit Beschluss vom 1. November 2018 verfügten begleiteten Ausgänge, welche umgehend zu gewähren wären, aus konzeptionellen Überlegungen in der JVA Pöschwies bisher nicht umgesetzt worden. Begleitete Ausgänge seien offenbar erst nach einer einjährigen Behandlungsdauer in der FPA vorgesehen, wobei noch unklar sei, wann der Übertritt des Beschwerdeführers erfolgen werde. Es sei sehr befremdlich, wie starr und stereotyp das Konzept der JVA Pöschwies ausgelegt sei.