diese Zeiträume seien individuell verschieden. Bei einem guten Therapieverlauf könne aber von einer Prüfung von begleiteten Ausgängen nach einer ca. einjährigen Behandlungsdauer nach Aufnahme auf die FPA ausgegangen werden. Dieser Massstab könnte auch beim Beschwerdeführer angesetzt werden, wobei dieser in eine sehr baldige, von Kooperation und Auseinandersetzungsbereitschaft zeugende Deliktarbeit eintreten und auch die Integration ins milieutherapeutische Setting durch sein Handeln aktiv unterstützen müsste.